Tierische Mitbringsel:
Wer eine Tasche aus Schlangenleder oder Elfenbeinschmuck im Gepäck hat, muss mit empfindlichen Strafen am Zoll rechnen. Urlauber sollten darauf achten, dass beim Kauf entsprechender tierischer Produkte ein amtliches Zertifikat die legale und unbedenkliche Herkunft bescheinigt. Von lebenden Tieren, vor allem von solchen, die vom Aussterben bedroht sind, sollte man auf jeden Fall die Finger lassen.
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