Strandgut:
Eine Hand voll Sand vom Traumstrand steht auf der Beliebtheitsskala der Mitbringsel ganz weit oben. Sicher ist das die kostengünstigste und obendrein originellste Urlaubserinnerung, die auch bedenkenlos nach Deutschland eingeführt werden darf. Anders sieht es da bei Muscheln oder Korallen aus. Viele Arten sind geschützt und dürfen nicht ins Urlaubsgepäck. Um unnötigen Ärger am Zoll zu vermeiden, lieber gar nicht erst mitnehmen!
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