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Ab 1.7 wurde der Wiener Hundeführschein ausnahmslos für alle Halter eines sogenannten Kampfhundes verpflichtend. Legt der Besitzer eines gelisteten Tieres die nötige Prüfung innerhalb einer bestimmten Frist nicht ab, drohen je nach Delikt Strafen von bis zu 3.500 Euro.
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