1. Dezember: Im Prozess um eine Neonazi-Störaktion anlässlich einer Gedenkfeier im ehemaligen Konzentrationslager Ebensee werden drei der vier Angeklagten nicht rechtskräftig schuldig gesprochen. Sie erhalten wegen Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinn bedingte Strafen von bis zu sechs Monaten.