7.5.2010:
Mit drei - nicht rechtskräftigen - Schuldsprüchen endet der Prozess um eine tödliche Massenkarambolage wegen einer Nebelhandgranate auf der Donauuferautobahn (A22) bei Korneuburg vom Jänner 2009. Wegen fahrlässiger Gemeingefährdung wurden der verantwortliche Oberleutnant zu sechs und zwei Korporäle zu vier Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt.
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