Der Ausweisungsentscheid des Asylgerichtshofs gegen Arigona Zogaj wurde am 14. Juni 2010 vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) als nicht verfassungswidrig beurteilt. Auch die Beschwerden der Mutter sowie ihrer Geschwister wurden abgelehnt. Die Familie konnte somit jederzeit abgeschoben werden.